glossar:repetitiv_rekursiv
repetitiv rekursiv
Bedeutung
Vereinfachend betrachten wir hier nur Funktionsdeklarationen, bei denen die Fallunterscheidung „außen“ und die rekursiven Aufrufe in den Zweigen der Fallunterscheidung stehen.
Eine rekursive Funktionsdeklaration heißt linear rekursiv, wenn in jedem Zweig der Fallunterscheidung höchstens eine rekursive Anwendung erfolgt.
Eine rekursive Funktionsdeklaration heißt repetitiv (rekursiv), wenn sie linear rekursiv ist und die rekursiven Anwendungen in den Zweigen der Fallunterscheidung an äußerster Stelle stehen.
Eine rekursive Funktionsdeklaration für f heißt geschachtelt rekursiv, wenn sie Teilausdrücke der Form f(…f(…)…) enthält.
Eine rekursive Funktionsdeklaration für f heißt kaskadenartig rekursiv, wenn sie Teilausdrücke der Form h(…f(…)…f(…)…) enthält.
glossar/repetitiv_rekursiv.txt · Zuletzt geändert: 2016/09/22 10:14 (Externe Bearbeitung)